the legal column...

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Freitag, 15. Juli 2011

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Benevole lector,

"thelegalcolum" genehmigt sich in den Monaten JULI, AUGUST und SEPTEMBER des Jahres 2011 Urlaub nach BUrlG. Sollten Sie sich über die Länge des Urlaubs wundern, die nicht mit den Angaben aus § 3 BUrlG korrespondiert, kann ich Sie beruhigen: Auch der § 1 (Urlaubsanspruch) passt hier nicht, denn "thelegalcolumn" ist kein Arbeitnehmer, sondern Freiberufler und daher weder urlaubsberechtigt noch jemals urlaubsreif.

In diesem Sinne, ipso iure!

(c) Daniela Röcker 2011
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